Visuala KLG erbringt ihre Leistungen gemäss einer individuellen Offerte oder einem separaten Vertrag. Liegt keine explizite schriftliche oder mündliche Anfrage vor, erfolgt die Abrechnung nach effektivem Aufwand.
Visuala KLG verpflichtet sich, alle Arbeiten fachgerecht, sorgfältig und vertraulich auszuführen. Informationen, die im Rahmen eines Projekts bekannt werden oder erarbeitet wurden, werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Alle im Rahmen eines Projekts erbrachten kreativen Leistungen (z. B. Konzepte, Designs, Logos, Texte, Bilder, Videos oder Illustrationen) unterliegen dem Urheberrecht von Visuala KLG. Änderungen durch den Auftraggeber bedürfen der schriftlichen Zustimmung. Visuala KLG behält sich vor, Urheberhinweise sichtbar zu platzieren und Werke zu Referenzzwecken zu nutzen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
3.1 Nutzungsrechte: Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung auf den Auftraggeber über. Sie gelten ausschliesslich für den im Projekt vereinbarten Zweck. Eine weitergehende oder anderweitige Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Visuala KLG und kann zusätzliche Kosten verursachen. Rohdaten werden nur bei entsprechender Vereinbarung herausgegeben.
3.2 Software und Programmierung: Bei Webprojekten eingesetzte Open-Source-Software (z. B. WordPress) bleibt unter den jeweiligen Lizenzbedingungen nutzbar. Quellcodes individuell entwickelter Software durch Partnerfirmen bleiben Eigentum dieser. Support- und Wartungsverträge werden separat geregelt.
Visuala KLG ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte (z. B. Texter, Entwickler, Druckereien) beizuziehen. Kosten Dritter werden entweder direkt oder über die Gesamtrechnung an den Auftraggeber weiterverrechnet. Visuala KLG haftet nicht für deren Leistungen, ausser wenn diese ausdrücklich im Namen von Visuala KLG erbracht wurden
Stellt der Auftraggeber Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Logos) zur Verfügung, garantiert er, über die nötigen Rechte zu verfügen. Bei Verletzung von Rechten Dritter haftet ausschliesslich der Auftraggeber. Für durch Visuala KLG beschaffte Lizenzen wird der Auftraggeber über Umfang, Dauer und Nutzungsbedingungen informiert. Eine Verlängerung liegt in seiner Verantwortung.
Visuala KLG haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen. Jegliche weitergehende Haftung, insbesondere für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Für Leistungen Dritter haftet Visuala KLG nur bei ausdrücklicher Beauftragung im eigenen Namen.
7.1 Erstgespräch: Das erste Gespräch zur Projektabklärung ist kostenlos und unverbindlich. Weitergehende Beratung, Konzepterstellung oder Angebotserarbeitung sind kostenpflichtig.
7.2 Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt entweder gemäss Offerte oder auf Stundenbasis. Der aktuelle Ansatz beträgt CHF 140.–/h, sofern nicht anders vereinbart.
7.3 Präsentationen und Pitches: Konzepte und Entwürfe für Präsentationen oder Wettbewerbe sind honorarpflichtig, wenn keine anderweitige Vereinbarung vorliegt.
7.4 Reduktion oder Stornierung eines Auftrags: Wird ein Auftrag reduziert oder storniert, hat Visuala KLG Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen. Zusätzlich können:
7.5 Zahlungsbedingungen: Zahlungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Bei grösseren Projekten können Akontorechnungen gestellt werden.
7.6 Mehrwertsteuer: Alle Preise verstehen sich exkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und allfälliger weiterer Abgaben.
Visuala KLG bewahrt finale Projektdaten während fünf Jahren auf. Nach Ablauf dieser Frist oder bei schriftlicher Mitteilung kann eine Löschung erfolgen. Eine Rückgabe bedarf separater Vereinbarung.
Visuala KLG kann die AGB jederzeit anpassen. Für laufende Verträge gelten Änderungen nur bei schriftlicher Zustimmung. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von Visuala KLG.